Der Notar ist gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BNotO verpflichtet, die die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Dieses Gesetz regelt die in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anfallenden Gebühren. Dazu zählen die Gerichtskosten ebenso wie die Kosten der Notare (Teil 2 des Kostenverzeichnisses).
Seit dem 1. August 2013 gilt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Die aktuelle Fassung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) finden Sie hier.
Die Berechnung der Notargebühren ist nicht immer einfach, zumal Sonderleistungen (z.B. Grundschuld-, Nießbrauchlöschungen, Nachgenehmigungen, etc.) hinzukommen können. Im Internet finden sich zahlreiche Gebührenrechner, mit denen Sie sich für Ihren speziellen Fall die Gebühren (annähernd) berechnen können, z.B.
Gebührenrechner der Bundesnotarkammer
Beispielrechner der Bundesnotarkammer
Gebührenrechner Immobilie/Grundschuld
Gebührenrechner Testament/Erbvertrag
Eine Garantie für die Korrektheit können wir nicht übernehmen.
! Neuerung unserer Schutzmaßnahmen ab Januar 2021 !
Gemäß den aktuellen Empfehlungen, Vorgaben und Beschlüssen der Bundes- und Landesregierung haben wir uns entschlossen, unsere Schutzmaßnahmen wieder zu erhöhen.
NOTARTERMINE finden weiterhin statt. Aber: Wir arbeiten in einer Sondersituation und müssen zu Ihrem und unserem Schutz zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Notartermine gibt es nur nach Voranmeldung. Begleitpersonen und Kinder sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache zulässig. Zutritt ist nur Einzelpersonen mit Mund-Nasen-Bedeckung nacheinander in gebührendem Abstand gestattet. Das Desinfizieren der Hände und das Tragen von (Einmal-)Handschuhen ist obligatorisch. Beides wird Ihnen am Empfang zur Verfügung gestellt. Wir verzichten auf das Händeschütteln und sorgen für den gebührenden Abstand zwischen unseren Klienten. Unsere Kugelschreiber werden nach jeder Beurkundung desinfiziert, gleiches gilt für die Handgriffe an Türen, Fenstern und den Sitzmöbeln. Wir stehen in Kontakt mit einem angesehenen Corona-Experten, der uns individuell zu unseren Schutzmaßnahmen berät. Auf dessen Rat hin sind z.B. seit Januar 2021 unsere Räume zusätzlich mit CO2- und Aerosol-Sensoren ausgerüstet. Unsere Schutzmassnahmen werden permanent aktualisiert und den Erfordernissen angepasst. Unser aktuelles Schutzmassnahmenpaket finden Sie hier. Wir bitten um Ihr Verständnis. Für Rückfragen steht Ihnen auch unser Corona-Schutzbeauftragter gerne zur Verfügung.
Stellenangebote:
Wir bieten
Notarfachangestellten in Voll- oder Teilzeit
attraktive, abwechslungsreiche Tätigkeiten in unserem hochdynamischen Team.
Wir erwarten selbstständiges, flexibles Agieren in der Datenerfassung, -pflege am PC bis hin zur Urkundenerstellung. Freude an Teamarbeit, Kundenkontakt und die Beherrschung der Office-Softwarepakete,
interessierten Schulabgängern eine
Ausbildung zur/m Notarfachangestellten ab Aug/Sept 2021
Hier erwarten wir ein gutes Zeugnis, freundliches und sicheres Auftreten, MS-Office-Kenntnisse und Freude an der Gestaltung von Vertragstexten.
Bei Interesse schicken Sie uns bitte eine aussagefähige email an wm@notarin-mueller.com.
Wir freuen uns auf Sie.